Unverbindlichkeit
Sämtliche Hinweise auf Richtpreise, Kosten, Verordnungen, Fördertöpfe etc. sind als Orientierungshilfe und somit nicht als verbindlich zu betrachten. Aufgrund ständiger Veränderungen kann für Aussagen in diesem Zusammenhang keine Haftung übernommen werden. Im Einzelfall sind Details und Aussagen im Beratungsgespräch und im Zusammenhang eines konkreten Objektes mit Ihnen abzustimmen und verbindlich zu dokumentieren.